Als neugegründete Genossenschaft Gemeingut Bredenbeck eG i.G. realisieren wir auf zwei Baufeldern im Baugebiet ›Im Bergfelde‹ ein gemeinschaftliches Wohnprojekt mit 35 Wohnungen in Größen von 30-104 m². Mindestens 30 Wohnungen können von Personen mit Wohnberechtigungsschein nach § 5 DVO-NWoFG genutzt werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2027 geplant.
Alle Wohnungen haben Balkon oder Terrasse und sind barrierefrei. Vier Wohnungen werden rollstuhlgerecht geplant. Außerdem entstehen ein Gemeinschaftsraum und ein Gemeinschaftsgarten. Die Nutzer:innen werden mit ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen in den Planungsprozess einbezogen.
Wir planen zwei dreigeschossige Gebäude in Holzbauweise mit bevorzugt recycelbaren Baustoffen, Holzfenstern, dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, einer geothermischen Anlage für den Restwärmebedarf und zur Warmwasserbereitung und Photovoltaikanlagen auf den ansonsten begrünten Dachflächen. Die Planung erfolgt nach den Kriterien für KfW-Effizienzhaus 40.
Den Grundstücken sind jeweils 19 PKW-Stellplätze zugeordnet, davon jeweils zwei rollstuhlgerecht. Die Stellplätze werden nach Bedarf mit E-Ladesäulen ausgestattet. Auf beiden Grundstücken sind eingeschossige Schuppen mit Gründach geplant, die Fahrradräume und ein bis zwei Stellplätze beherbergen.
Wie funktioniert das?
Gemeinschaftliches Wohnen?
Gemeinschaftliches Bauen und Wohnen schafft einen Mehrwert und Identifikation mit dem Wohnumfeld. Gemeinsam mit den zukünftigen Nachbar:innen wird im Bauprozess geplant, gestaltet und umgesetzt und Lösungsansätze für ein nachhaltiges Miteinander entwickelt.
Gemeinsames Bauen bildet Kompetenzen. Im Bauprozess wird organisiert, abgestimmt, vermittelt und vor allem ergebnisorientiert gehandelt. Diese Fähigkeiten werden auch über den Planungs- und Bauprozess hinaus in der Nutzungsphase wirksam, bspw. in der Organisation von Veranstaltungen und Angeboten oder Einkaufs- und Care-Unterstützung.
Ziel des gemeinschaftlichen Wohnens ist es, eine möglichst vielfältige und generationsübergreifende solidarische Hausgemeinschaft zu bilden, die sich im gemeinsamen Wohnen gegenseitig unterstützt. Das Wohnprojekt Gemeingut Bredenbeck gibt als ›Dorf im Dorf‹ Familien, Alleinwohnenden sowie älteren Menschen sowohl Privatraum als auch die Möglichkeit, sich in den gemeinsam genutzten Flächen im Gebäude und auf dem Gelände zu begegnen oder gemeinsam aktiv zu werden. Mit der Entwicklung des gemeinschaftlichen Wohnens wird Isolation und Vereinsamung gezielt entgegengewirkt. Die barrierefreie Ausführung der Wohnungen ermöglicht die Nutzung bis ins hohe Alter und bei Inanspruchnahme von ambulanter Haushalts- und Pflegeunterstützung.
Gefördertes Wohnen?
Wohnen wird selbst für Menschen aus mittleren Einkommensschichten immer teurer und die Separation von Wohnbezirken nach Einkommensschichten nimmt zu. Gleichzeitig schwindet Diversität als wichtiges Qualitätsmerkmal eines lebendigen Wohnumfeldes. Nach wie vor mangelt es außerdem an gefördertem Wohnraum. Mit dem Bau von 30 geförderten Wohnungen in verschiedenen Größen will die Gemeingut Bredenbeck eG i.G. diesen Prozessen entgegenwirken und Personen mit Wohnberechtigungsschein qualitativ hochwertigen Wohnraum zu möglichst geringen Mieten zur Verfügung stellen.
Über den Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein entscheidet die Wohngeldstelle der Gemeinde Wennigsen. Die Einkommensbemessungsgrenzen (positives jährliches Bruttoeinkommen abzüglich Freibeträge) für Berechtigte mit mittlerem Einkommen nach § 5 DVO-NwoFG liegen bis zu 60% über den in § 3 NWoFG geregelten Einkommensgrenzen (Die Einkommensgrenze beträgt für einen Einpersonenhaushalt 17.000 €, für einen Zweipersonenhaushalt 23.000 €, für jede weitere zum Haushalt rechnende Person und Kind zusätzlich 3.000 €).
Meine Kosten?
Eintrittsgeld Genossenschaft 150,00 €
geförderte Wohnung
Geschäftsanteil 630,00 €/m²
Nutzungsgebühr 7,80 €/m²/Monat
frei finanzierte Wohnung
Geschäftsanteil 1.000,00 €/m²
Nutzungsgebühr 12,00 €/m²/Monat
Die Geschäftsanteile, die für die jeweilige Wohnung in die Genossenschaft eingezahlt werden, können über die KFW finanziert werden (Kredit 134 – Förderung genossenschaftlichen Wohnens). Infos zu den Kreditkonditionen finden sich hier.
Es entstehen 35 barrierefreie Wohnungen mit Terrasse oder Balkon, davon vier rollstuhlgerecht.
Die Grundrisse zeigen mögliche Raumaufteilungen und Beispielkosten für die Nutzung mit und ohne Wohnberechtigungsschein nach derzeitigem Planungsstand.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Kostenschätzungen auf Grundlage derzeit angenommener Kreditkonditionen handelt, die sich im weiteren Planungsprozess ändern können.
Die Kreditkonditionen für die Finanzierung der Geschäftsanteile über die KFW (Kredit 134 – Förderung genossenschaftlichen Wohnens) sind außerdem von individuellen Faktoren abhängig.
Die Miethöhe für den geförderten Wohnraum ist hingegen gesetzlich fixiert.
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